KI Kennzeichnungspflicht

KI Kennzeichnungspflicht - Media Life
✨ KI-generiertes Bild

KI in der Werbung: Zwischen Handwerk, Fortschritt und Pflicht

Wie viele KI-Flyer sind dir in letzter Zeit in deinem Social-Media-Feed begegnet?

Wie viele KI-Speisekarten hast du während deines letzten Besuchs in der Stadt gesehen?

Was hat das in dir ausgelöst und noch viel wichtiger: Ist dir etwas vom Inhalt im Kopf geblieben?

Auf den ersten Blick wirkt ein generiertes Bild oft spektakulär. Auf den zweiten Blick fehlt aber etwas ganz Entscheidendes: die Seele. KI neigt dazu, alle Räume vollzustopfen, statt mutig wegzulassen. Sie erzeugt schnelle Ansätze und hübsches Mittelmaß, aber nicht das, was Werbung eigentlich schaffen soll: etwas, das aus der Masse heraussticht und sich vom Wettbewerb abhebt.

Versteht uns nicht falsch: Auch wir nutzen KI in unserem Arbeitsalltag. Wir nutzen sie als Tool, als Werkzeug, als Unterstützung, um Routineprozesse zu beschleunigen und unsere Arbeit effizienter zu gestalten.

Immer öfter bekommen wir von Kunden KI-Entwürfe als Briefing geschickt. Als visuelle Ideenskizze oder für ein erstes Bauchgefühl ist das ein super Startpunkt für unser Erstgespräch. Eine direkte Vorlage für das fertige Endprodukt ist es allerdings nicht. KI-Inhalte sind visuell meist überladen und halten gängigen Designregeln nicht stand. Ihnen fehlt die Struktur, um deine Marken-DNA präzise zu transportieren. Zudem weiß eine KI technisch bedingt nicht, wie Menschen Informationen verarbeiten. Unsere Aufgabe ist es, Inhalte zu reduzieren und visuell so aufzubereiten, dass die Botschaft in Sekunden erfasst wird. Dazu kommt der handwerkliche Teil: Wir bringen die Entwürfe auf die nötige Auflösung, sorgen für Bearbeitbarkeit und kümmern uns um die rechtliche Absicherung.

Was viele auch nicht wissen: Rein KI-generierte Werke haben nach aktuellem Recht keinen Urheberrechtsschutz. Es fehlt die menschliche Schöpfungshöhe. Ein bloßes Nachbauen oder Reparieren von KI-Skizzen ist oft aufwendiger als ein sauberer Neuaufbau. Wir nehmen daher deine KI-Ideen mit in unseren Prozess auf und transformieren sie mit unserem Fachwissen in starke und wirksame Kommunikation.

Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für Künstliche Intelligenz (KI) nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Die EU möchte verhindern, dass Verbraucher durch künstlich erzeugte Inhalte (sogenannte Deepfakes oder fotorealistische KI-Medien) getäuscht werden.

Konkret bedeutet das: Wenn Inhalte mit KI erstellt oder stark verändert werden und sie im ersten Moment wie echte Fotos, Videos oder Stimmen wirken, müssen diese als „KI-generiert“ erkennbar sein. In die Praxis übersetzt heißt das Folgendes:

  • Bilder und Grafiken: Fotorealistische Motive, die durch KI erzeugt wurden, müssen entsprechend gekennzeichnet werden – idealerweise maschinenlesbar (Metadaten) und/oder durch einen klaren visuellen Hinweis. Kleinere digitale Optimierungen (z. B. Farbkorrekturen oder das Retuschieren mit Standard-Bildbearbeitung) fallen in der Regel nicht unter die KI-Kennzeichnungspflicht.

  • Texte und Blogeinträge: Reine Textinhalte, die rein maschinell erstellt wurden, müssen grundsätzlich gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Mensch sie noch einmal redaktionell geprüft und bearbeitet hat und die volle Verantwortung für die Inhalte übernimmt.

  • Videos und Audios: Hier gilt eine besonders strenge Kennzeichnungspflicht für Bild- oder Tonaufnahmen. Es muss sofort klar sein, dass es sich um ein KI-Erzeugnis handelt.

Unser Fazit zu KI

Wir wollen und werden die Augen vor dem Fortschritt nicht verschließen. Wir arbeiten aktiv mit der KI, um am Puls der Zeit zu bleiben. Doch wo Algorithmen aufhören, fängt echte Kreativität erst an. Ein Knopfdruck ersetzt keine Strategie, kein Bauchgefühl und kein geschultes Auge. Genau deshalb nutzen wir KI als intelligenten Assistenten, überlassen die Gestaltung, die Markenführung und den Feinschliff aber weiterhin unserem Team. Wir behalten die rechtlichen Entwicklungen für dich im Blick, damit alle Werbeaktivitäten nicht nur kreativ überzeugen, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.