Barrierefreiheit

Blogbeitrag Barrierefreiheit 2025 - Media Life

Ist Deine Website barrierefrei? – Die Frist läuft am 28. Juni 2025 ab!

Die digitale Barrierefreiheit wird ab dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen Websites, Apps und Online-Dienste so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – einschließlich Personen mit Einschränkungen. Insbesondere Betreiber von Online-Shops oder Plattformen, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, sind betroffen.

 

Wer ist zur Umsetzung verpflichtet?

Das Gesetz richtet sich an verschiedene Unternehmensgruppen:

    1. Hersteller, Händler und ImporteureFirmen, die technische Geräte wie Computer, Smartphones oder Geldautomaten produzieren, vertreiben oder importieren, müssen sicherstellen, dass diese Produkte barrierefrei genutzt werden können.

    1. Dienstleister und Online-AnbieterUnternehmen, die Bankdienstleistungen, Online-Handel oder Beförderungsdienste bereitstellen, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

    1. Kleine Betriebe mit AusnahmeregelungKleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind teilweise von den Anforderungen ausgenommen.

 

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die das Gesetz nicht umsetzen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Mögliche Sanktionen sind:

    1. Bußgelder bis zu 100.000 €

    1. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

 

Was bedeutet Barrierefreiheit für Ihre Website?

Damit Ihre Website rechtskonform und für alle Nutzer zugänglich ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Einfache Navigation: Inhalte müssen logisch strukturiert sein, damit sich jeder Nutzer problemlos zurechtfindet.

Alternative Bildbeschreibungen: Visuelle Inhalte sollten mit passenden Alt-Texten versehen sein, um sie für Screenreader verständlich zu machen.

Untertitel & Transkriptionen: Videos und Audioinhalte sollten für gehörlose Menschen nutzbar sein.

Gute Farb- und Kontrastgestaltung: Texte müssen auch für Menschen mit Sehschwächen gut lesbar sein.

Tastaturfreundliche Bedienung: Die gesamte Website sollte ohne Maus navigierbar sein.

Barrierefreie Formulare: Interaktive Elemente müssen für alle Nutzergruppen leicht bedienbar sein.

Jetzt handeln und Abmahnungen vermeiden!

Eine frühzeitige Optimierung Ihrer Website spart Kosten und minimiert rechtliche Risiken. Wir unterstützen Dich mit einer detaillierten Analyse und helfen Dir, die notwendigen Anpassungen effizient umzusetzen.

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